Finanzen & Förderung • 31. Oktober 2026

Tagesmutter-Kosten in Neumünster und Schleswig-Holstein

Sparschwein aus Terrakotta auf einem Holztisch

Für einen geförderten Platz bei einer Tagesmutter zahlst du in Schleswig-Holstein höchstens 5,80 Euro pro Wochenstunde im Monat, solange dein Kind jünger als drei Jahre ist. Bei 25 Stunden pro Woche sind das 145 Euro, bei 40 Stunden 232 Euro, dazu kommt das Essensgeld. In Neumünster ist der Elternbeitrag für die Kindertagespflege genauso hoch wie für die Krippe.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ansprechpartner in Neumünster ist der Fachdienst Frühkindliche Bildung, bei Steuerfragen eine Steuerberatung.

Der Beitragsdeckel in Schleswig-Holstein

Das Kindertagesförderungsgesetz des Landes (KiTaG) begrenzt die Elternbeiträge. Für Kinder, die zu Beginn des Monats noch keine drei Jahre alt sind, dürfen sie höchstens 5,80 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde und Monat betragen, für ältere Kinder 5,66 Euro (§ 31 KiTaG). Dieser Deckel gilt ausdrücklich auch für die geförderte Kindertagespflege (§ 50 KiTaG).

Die Rechnung: vereinbarte Stunden pro Woche mal 5,80 Euro. Bei 30 Stunden sind das 174 Euro im Monat. Auch während der Eingewöhnung, wenn dein Kind anfangs kürzer bleibt, gilt der Höchstbetrag für den vereinbarten Umfang.

So viel kostet ein Platz in Neumünster

Neumünster verlangt genau diese Höchstbeträge. Nach der Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung der Stadt, in Kraft seit dem 1. August 2026, ist grundsätzlich der Höchstbeitrag zu zahlen, für Kita und Kindertagespflege gleichermaßen. Die Stadt schreibt dazu: „Teurer als in einer Kita oder Krippe werden die Elternbeiträge nicht.“

Betreuung pro Woche Beitrag pro Monat Zweitältestes Geschwisterkind
20 Stunden (4 Stunden an 5 Tagen) 116,00 € 58,00 €
25 Stunden (5 Stunden an 5 Tagen) 145,00 € 72,50 €
35 Stunden (7 Stunden an 5 Tagen) 203,00 € 101,50 €
40 Stunden (8 Stunden an 5 Tagen) 232,00 € 116,00 €

Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren in Neumünster, ohne Essensgeld. Quelle: Anlage 1 der Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung. Stand: Oktober 2026.

Ein Beispiel: Deine Tochter ist eineinhalb Jahre alt und geht an fünf Tagen je fünf Stunden zur Tagesmutter. Das sind 25 Wochenstunden und 145 Euro im Monat. Den Betrag legt die Stadt per Bescheid fest, gezahlt wird bargeldlos an die Stadtkasse. Das Essensgeld zahlst du zusätzlich an die Tagesmutter.

Geht ihr großer Bruder zur selben Zeit fünf Stunden täglich in einen Kindergarten der Stadt, kostet sein Platz 141,50 Euro. Für deine Tochter als zweitältestes Kind halbiert sich der Beitrag auf Antrag auf 72,50 Euro. Zusammen sind das 214 Euro statt 286,50 Euro.

Essensgeld kommt dazu

Neben dem Elternbeitrag darf eine Kindertagespflegeperson nur ein angemessenes Entgelt für die Verpflegung und eine Erstattung für Ausflüge verlangen (§ 44 Abs. 6 KiTaG). Eine feste Summe nennt das Gesetz dafür nicht, frag deshalb beim Kennenlernen danach.

Weniger zahlen mit Ermäßigung

Gehen mehrere Kinder einer Familie, die im selben Haushalt leben, vor der Einschulung gleichzeitig in eine Kita oder in die Kindertagespflege, gibt es auf Antrag eine Geschwisterermäßigung: Für das zweitälteste Kind halbiert sich der Beitrag, jüngere Geschwister sind beitragsfrei (§ 7 Abs. 1 KiTaG). Das Einkommen spielt dabei keine Rolle.

Ist der Beitrag für euch nicht zu stemmen, übernimmt das Jugendamt ihn auf Antrag ganz oder teilweise (§ 90 Abs. 4 SGB VIII, § 7 Abs. 2 KiTaG). Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen bezieht, zahlt auf Antrag keinen Elternbeitrag. Bei anderen Familien zählt eine Einkommensgrenze: Liegt das Einkommen darunter, entfällt der Beitrag. Liegt es darüber, wird der Beitrag so weit übernommen oder erlassen, dass euch von dem Teil des Einkommens über der Grenze mindestens die Hälfte bleibt.

Das Landesgesetz erlaubt beide Anträge auch rückwirkend (§ 7 Abs. 3 KiTaG). Die Satzung der Stadt Neumünster setzt neue Beiträge aber im Regelfall ab dem Antragsmonat fest, deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen. In Neumünster gehen die Anträge an den Fachdienst Frühkindliche Bildung. Formulare und Kontakt stehen auf der Seite der Stadt zur Kindertagespflege.

Betreuungskosten von der Steuer absetzen

Seit dem Steuerjahr 2025 kannst du 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dein Kind muss jünger als 14 sein und zu deinem Haushalt gehören. Du brauchst einen Beleg wie eine Rechnung oder einen Beitragsbescheid, und die Zahlung muss auf das Konto des Empfängers gegangen sein.

Bei 145 Euro im Monat zahlst du im Jahr 1.740 Euro. Davon kannst du 80 Prozent, also 1.392 Euro, angeben. Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem Steuersatz ab. Das Essensgeld zählt nicht dazu, denn Verpflegung ist laut Finanzverwaltung nicht absetzbar.

Private Tagesmutter ohne Förderung

Der Höchstbetrag gilt für die geförderte Kindertagespflege (§ 50 KiTaG). Ohne Förderung durch das Jugendamt richtet sich der Preis nach dem Vertrag mit der Tagesmutter. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). In Neumünster beantragst du die Förderung schriftlich beim Fachdienst Frühkindliche Bildung, möglichst vor Beginn der Betreuung.

Drei Fragen für deine Monatssumme

Wenn du eine Tagesmutter kennenlernst, helfen drei Fragen: Wie viele Stunden pro Woche braucht ihr? Ist der Platz gefördert? Wie hoch ist das Essensgeld? Mit diesen Antworten rechnest du deine Monatskosten selbst aus. Mehr zur Rechtslage steht im Artikel Was das SGB VIII über Kindertagespflege sagt.

Fachlicher Hintergrund: Was Kindertagespflegepersonen verdienen.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet eine Tagesmutter im Monat?

In Schleswig-Holstein für ein Kind unter drei Jahren höchstens 5,80 Euro pro Wochenstunde: 145 Euro bei 25 Stunden, 232 Euro bei 40 Stunden pro Woche (Stand: Oktober 2026). Dazu kommt das Essensgeld.

Übernimmt das Jugendamt die Kosten für die Tagesmutter?

Auf Antrag ganz oder teilweise, wenn der Beitrag nicht zuzumuten ist, zum Beispiel bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag. In Neumünster ist der Fachdienst Frühkindliche Bildung zuständig.

Kann ich die Kosten für die Tagesmutter von der Steuer absetzen?

Ja, seit 2025 zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr, mit Beleg und Zahlung aufs Konto. Das Essensgeld ist nicht absetzbar.

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