Gesetze • 8. Juni 2025

Was das SGB VIII über Kindertagespflege sagt

Oder: Warum nicht jeder Babysitter eine Fachkraft ist

Gesetzbuch und Kindertagespflege

Kindertagespflege bedeutet: Kinder werden regelmäßig betreut – professionell und familiär. Ziel? Aus kleinen Menschen selbstbewusste Persönlichkeiten machen. Aber was steckt rechtlich dahinter?

Wer darf rein?

Grundsätzlich für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Besonders gefragt aber bei U3 (unter 3 Jahren). Ab dem dritten Geburtstag gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, aber die Tagespflege kann ergänzend oder alternativ genutzt werden.

Gesetze, Paragraphen und der Papierkram

Die großen Leiteätze stehen im § 22 SGB VIII – das Grundgesetz der Betreuung.

Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht jedes Bundesland noch eigene Ausführungsgesetze hätte (§ 26 SGB VIII). Die Details regelt also oft das Landesrecht (in Schleswig-Holstein das KiTaG) oder die lokale Satzung.

Und was müssen die Jugendämter leisten?

Seit 2013 sind sie verpflichtet, genug Plätze bereitzustellen. Und zwar wenn:

Fazit

Zwischen Paragraphen und echtem Leben ist die Kindertagespflege kein Selbstläufer, aber mit der richtigen Unterstützung durch ein (gut gelauntes) Jugendamt ein Segen. Wir sind keine privaten Babysitter, sondern Teil des öffentlichen Bildungssystems.

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Interesse geweckt?

Ich habe aktuell für 2026 wieder einen Platz frei.

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